Mutter-Kind-Kur/Vater-Kind-Kur: Wie beantrage ich sie?
Text: Marina Schröder-Heidtmann Foto: Keira Burton on Pexels
Es gibt Zeiten, in denen der Alltag an Müttern und Vätern zehrt – wenn es viel Kraft braucht, Kinder und Beruf unter einen Hut zu bringen, eine besondere Belastung wie die schwere Erkrankung eines Angehörigen die Familie fordert, Schichtarbeit oder besondere Lebensphasen Energie kosten. Für Eltern, deren Kräfte zu schwinden drohen, ist es höchste Zeit sich Hilfe zu holen, zum Beispiel in Form einer Vater-/Mutter-Kind-Kur oder einer Mütter-/Vätergenesungskur ohne Kind. Entsprechende Beratungsstellen – unter anderem vom DRK – helfen Familien bei der Beantragung, zum Beispiel der DRK-Kreisverband Märkisch-Oder-Havel-Spree e.V.
Mutter-Kind-Kur als Vorsorge bei gesundheitlichen Beschwerden
Dass man für eine Kur erst krank sein muss, ist ein weit verbreiteter Irrtum. „Ziel einer Vater/Mutter-Kind-Kur ist die Vorsorge bei gesundheitlichen Beschwerden, um eine Erkrankung zu vermeiden und Beschwerden abzubauen“, erklärt Emilia Rose vom DRK Märkisch-Oder-Havel-Spree. Viele der Klientinnen und Klienten, die sich von der Sozialpädagogin beraten lassen, leiden neben Erschöpfung und Überlastung beispielweise unter Schlafstörungen, Kopf- und Rückenschmerzen oder psychosomatischen Problemen.
Was passiert während einer (Vater-/)Mutter-Kind-Kur?
Während der meist 22 Tage andauernden Kur sollen Mütter oder Väter Kraft schöpfen. Sie lernen, Stress besser zu bewältigen, indem sie sich beispielsweise bewusst Zeit für sich nehmen. Auch gesunde Ernährung, Sport, psychologische Beratung und Eltern-Kind-Interaktionen gehören zum Kurprogramm. Eltern haben täglich mehrere Anwendungen und Therapien. Deshalb weist Emilia Rose deutlich darauf hin, dass eine Kur kein Urlaub ist, sondern ein stationärer Klinikaufenthalt. Die Kurvermittlungsstellen seien keine Reisebüros, in denen eben mal ein Urlaub gebucht wird.
Stattdessen dient eine Vater/Mutter-Kind-Kur Eltern als Möglichkeit, Anregungen und Ideen zur Förderung ihres Wohlbefindens kennenzulernen und anzuwenden – als Anstoß, etwas in ihrem Lebensalltag zu verändern, das im besten Falle der gesamten Familie zugutekommt. Lernen Mütter beispielsweise, wie wichtig es ist, auf sich selbst zu achten und Selbstfürsorge zu betreiben, kann das die Familiendynamik deutlich verbessern. Die gemeinsame Zeit von Mutter (oder Vater) und Kind während der Kur fördert zudem ihre Bindung, schließlich können sie zusammen Aktivitäten unternehmen und neue Erfahrungen sammeln. So kann der recht kurze Kuraufenthalt dennoch langfristig wirken.
Eckdaten: Mutter-Kind-Kur, Vater-Kind-Kur und Familienkur
Üblicherweise nimmt eine Mutter mit mindestens einem Kind eine Vorsorgekur in Anspruch. Dabei können Kinder als Begleitkinder mitfahren oder bei Bedarf selbst Anwendungen erhalten. Für diese „Therapiekinder“ muss mit dem Kurantrag ein ärztliches Attest eingereicht werden.
Auch Männer können eine Vater-Kind-Kur machen, doch nicht alle Kliniken nehmen Väter auf. „Kliniken, die Männer aufnehmen, haben häufig eigene Konzepte und Angebote für Väter“, klärt Emilia Rose auf. Die Kurdurchgänge können gemischt oder nach Geschlechtern getrennt sein.
Familienkuren indes, also gemeinsame Kuren für Mutter, Vater und Kind(er), sind nur unter speziellen Bedingungen möglich, etwa wenn ein mitreisendes Kind oder ein Elternteil eine Behinderung hat. Wenn beide Elternteile jeweils mit einem oder mehreren Kindern eine Kur beantragen, braucht es etwas Glück, um zur gleichen Zeit in dieselbe Klinik fahren zu können.
„Ist ein Vorsorgebedarf medizinisch bestätigt, können Mütter und Väter in Erziehungsverantwortung alle vier Jahre eine Kur in Anspruch nehmen – auch ohne mitreisende Kinder“, erläutert die Sozialpädagogin.
Wie läuft ein Kurantrag ab und wie hilft das DRK dabei?
Im Normalfall braucht es fünf Schritte bis zur Mutter-/Vater-Kind-Kur – besondere Konstellationen können davon abweichen:
Erstberatung: „Bei der Kurberatung informieren wir über die Antragsbedingungen, Kurarten und Kliniken sowie Kosten und den Ablauf einer Kur“, sagt Emilia Rose.
Die Klientinnen holen bei ihrem Hausarzt ein Attest ein und füllen einen Selbstauskunftsbogen aus. Für therapiebedürftige Kinder ist ein Attest vom Kinderarzt erforderlich.
Gemeinsam mit dem Attest, dem Auskunftsbogen und der Nennung von ein bis zwei Wunschkliniken (hier berät das DRK je nach Beschwerden und Wünschen) stellt die Ansprechperson der Kurberatung den Antrag bei der Krankenkasse.
Nach rund drei Wochen erhalten die Klientinnen oder Klienten eine Nachricht über die Zu- bzw. Absage der Krankenkasse.
Das Team Kurberatungsstelle terminiert mit der Kureinrichtung und dem Elternteil den Kuraufenthalt. Oder: Es unterstützt im Falle einer Ablehnung des Antrags durch die Krankenkasse beim Widerspruch.
Etwas Geduld ist jedoch gefragt: „Es kann bis zu einem Jahr dauern, bis die Kur tatsächlich stattfindet“, berichtet DRK-Mitarbeiterin Emilia Rose aus Erfahrung. Dann jedoch haben Mütter und Väter die Chance, eine bereichernde, intensive Zeit für sich und mit ihren Kindern zu erleben.
Viel Kraft für die zehrenden Zeiten eurer Elternschaft wünscht euch das DRK-Elterncampus-Team.
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